Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unregelmäßigkeiten im besonderen Verfahren

. Treten in einem zollrechtlichen besonderen Verfahren, in dem sich Schaumwein befindet, Unregelmäßigkeiten ein, gilt Art. 87 des Zollkodex sinngemäß.

Beachte: zum Bezugszeitraum vgl.