Förderung von Sanierungsmaßnahmen ohne thermisch-energetischer Verbesserung
. In Verbindung mit einer thermisch-energetischen Sanierung gemäß oder kann für zusätzliche Erhaltungsarbeiten an thermisch nicht relevanten sowie an im Sinne des geschützten Bauteilen ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag in Höhe von 50 Euro je Quadratmeter Nutzfläche, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 35 vH der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen, gewährt werden.
