Erfüllung der Aufgaben der Berufs- und Fachschulen
Zur Erfüllung der Aufgaben der Berufs- und Fachschulen ( und 28) regeln die Bestimmungen des 3. Hauptstückes die innere Ordnung dieses Schulwesens als Grundlage des Zusammenwirkens von Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten als Schulgemeinschaft.
