Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Hauptstück

Ordnung von Unterricht und Erziehung in den Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Abgrenzung

Die Bestimmungen des 3. Hauptstückes dieses Gesetzes gelten für die öffentlichen und die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen.