Anerkennung fremder beruflicher Eignungsnachweise
Auf die Anerkennung von fremden Berufsausbildungen und -qualifikationen, die zur Ausübung des Berufs der Besamungstechnikerin bzw des Besamungstechnikers oder der Eigenbestandsbesamerin bzw des Eigenbestandsbesamers im Herkunftsland berechtigen, findet das Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz Anwendung. Die Anforderungen gemäß entsprechen dem Qualifikationsniveau gemäß bis d BQ-AnerG (Befähigungsnachweise). Für die Anerkennung ist die Landesregierung zuständig.
