Besuchs- und Spielordnung
Der Konzessionsinhaber kann für jeden von ihm betriebenen Automatensalon eine die Rahmenspielbedingungen () ergänzende Besuchs- und Spielordnung erlassen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Besuchs- und Spielordnung
Der Konzessionsinhaber kann für jeden von ihm betriebenen Automatensalon eine die Rahmenspielbedingungen () ergänzende Besuchs- und Spielordnung erlassen.