Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Freiwillige Einmeldung

Unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes können auch für andere als im genannte Förderungen und für sonstige Leistungen im Sinn des TDBG 2012 Leistungsangebote erfasst sowie Leistungsmitteilungen und Transparenzportalabfragen vorgenommen werden.