Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Transparenzportalabfrage

Für die Überprüfung des Vorliegens der für die Gewährung, die Einstellung oder die Rückforderung einer Förderung erforderlichen Voraussetzungen haben abfrageberechtigte Stellen eine personenbezogene Abfrage gemäß vorzunehmen.