Transparenzportalabfrage
Für die Überprüfung des Vorliegens der für die Gewährung, die Einstellung oder die Rückforderung einer Förderung erforderlichen Voraussetzungen haben abfrageberechtigte Stellen eine personenbezogene Abfrage gemäß § 32 Abs 6 TDBG 2012 vorzunehmen.
