Instandhaltung
Der Campingplatzinhaber hat dafür zu sorgen, dass der Campingplatz während der Dauer seines Betriebs diesem Gesetz, den gemäß mitangewendeten Rechtsvorschriften und der Bewilligung gemäß entspricht. Er ist zur Beseitigung von Mängeln, insbesondere betreffend Hygiene, Brandsicherheit und Erscheinungsbild des Campingplatzes, auch ohne besonderen Auftrag verpflichtet.
