Übertragung von Zuständigkeiten der Bildungsdirektion auf andere Organe
Inwieweit Zuständigkeiten der Bildungsdirektion auf dem Gebiet der Vollziehung des Dienst-, Besoldungs- und Personalvertretungsrechts der Lehrer für öffentliche Pflichtschulen auf andere Organe übertragen werden, ergibt sich aus dem Salzburger Landeslehrpersonen-Diensthoheitsgesetz 2019 – LDHG 2019.
