Die im Lande Salzburg gelegenen Geländestreifen bis zu einer Breite von 200 m beiderseits der Roßfeldstraße zwischen Ahornbüchsenkopf und Hennenköpfl werden zu Landschaftsschutzgebieten erklärt.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die im Lande Salzburg gelegenen Geländestreifen bis zu einer Breite von 200 m beiderseits der Roßfeldstraße zwischen Ahornbüchsenkopf und Hennenköpfl werden zu Landschaftsschutzgebieten erklärt.