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Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Revised Rules) (UP-4002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.12.2025 · Quelle: Findok

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2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung, je nach Stand der Matrix über Kumulierungsmöglichkeiten, verlautbart im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich des Übereinkommens umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.2. angeführten Vertragspartner; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.