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Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Revised Rules) (UP-4002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.12.2025 · Quelle: Findok

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11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Übereinkommens Der Gemischte Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieser geltenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen zu ändern. 11.2. Beitritt von weiteren Staaten Sämtliche am Regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten können Vertragspartei dieser geltenden Ursprungsregeln werden.