Anlage 5 Liste der Grenzkontrollstellen Die nachstehend angeführten Grenzzollstellen sind als Grenzkontrollstellen für die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die als Wirt für Schädlinge oder als Mittel zu deren Verbreitung dienen können, einschließlich Erde und Nährsubstrat, festgelegt: 1.Zollstelle Flughafen Wien Güterabfertigung (330100); 2.Zollstelle Flughafen Wien Reisendenabfertigung (330200); 3.Zollstelle Flughafen Wien Cargocenter Nord (330400); 4.Zollstelle Flughafen Linz (520100); 5.Zollstelle Flughafen Graz (700100).
