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Arbeitsrichtlinie Marktüberwachung (VB-0720)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 26.06.2025 · Quelle: Findok

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Die Arbeitsrichtlinie Marktüberwachung (VB-0720) stellt einen Auslegungsbehelf zur Verordnung (EU) 2019/1020 in Bezug auf die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen auf Grund dieser Verordnung durchzuführenden Kontrollen von in den Unionsmarkt eingeführten Produkten dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 16. Juli 2021