4. Zentralstelle Marktüberwachung des Zollamtes Österreich (1) Angesichts des Umfangs der nach der Verordnung (EU) 2019/1020 zu vollziehenden Materien ist ein entsprechend leistungsstarker First-Level-Support erforderlich. Im Bereich der Zollstelle Wien des Zollamtes Österreich wurde daher die Zentralstelle Marktüberwachung eingerichtet: Zollamt Österreich Zollstelle Wien - Zentralstelle Marktüberwachung Brehmstraße 14 1110 Wien Telefon (österreichweit): 050 233 561040 E-Mail: [email protected] (2) Der Zentralstelle Marktüberwachung obliegen insbesondere folgende operative Aufgaben: Analyse der für die Zollkontrollen relevanten Bestimmungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union und entsprechende Aufbereitung und Darstellung in praktischen Anleitungen (siehe Abschnitt 3); Operative Planung und Koordinierung von Kontrollmaßnahmen und Schwerpunktaktionen und deren Evaluierung; Informationsaustausch und Koordinierung mit den Marktüberwachungsbehörden und der gemäß § 53a MEG beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen eingerichteten zentralen Verbindungsstelle im Sinne des Artikels 10 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2019/1020; Planung, Umsetzung und Evaluierung der erforderlichen Maßnahmen in e-zoll; Statistische Aufbereitung der Tätigkeiten, Berichtswesen; Vorbereitung und Durchführung von Schulungen; Durchführung des First-Level-Supports; Unterstützung des Bundesministeriums für Finanzen bei den strategischen Tätigkeiten.
