← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG) (UP-8000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 23.06.2023 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist in dieser Verordnung nicht vorgesehen.