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Arbeitsrichtlinie Syrien (UP-4780)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.04.2020 · Quelle: Findok

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2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur beim Import in die EU auf Ursprungserzeugnisse Syriens Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst die Gebiete der EU und Syriens; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.