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Arbeitsrichtlinie Abgabenschuld und Abgabenerhebung (ZK-0913)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 05.11.2012 · Quelle: Findok

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1.2. Unterscheidung zwischen abgabenrechtlichen Vorschriften und Ahndungsvorschriften Im Zusammenhang mit einem Versandvorgang ist die während der Dauer des Verfahrens ausgesetzte Zollschuld zu erfüllen, wenn das Versandverfahren nach der Feststellung einer durch Entziehen oder Nichterfüllung einer Verpflichtung oder Voraussetzung entstandenen "Schuld" nicht ordnungsgemäß erledigt wurde. Diese zum Entstehen einer Schuld führenden Tatsachen ähneln oft "Zuwiderhandlungen" oder "Unregelmäßigkeiten", die nicht zur Erhebung eines objektiv geschuldeten Betrags, sondern zu einer verwaltungs- und/oder strafrechtlichen Sanktion führen. In diesem Teil des Verfahrenshandbuchs werden nur die Tatbestände behandelt, die eine objektive Schuld entstehen lassen, nicht dagegen Ahndungsmaßnahmen, da diese in der Zuständigkeit jedes einzelnen Mitgliedstaats oder anderen Vertragspartei verbleiben.