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Arbeitsrichtlinie Abgabenschuld und Abgabenerhebung (ZK-0913)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 05.11.2012 · Quelle: Findok

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4. Abgabenerhebung 4.1. Allgemeines Die Ermittlungen im Rahmen des Suchverfahrens sind von den Zollstellen grundsätzlich so durchzuführen, dass sie alle für die Erhebung der Abgaben erforderlichen Daten enthalten. Grundsätzlich sind zunächst sämtliche im Inland ansässigen Abgabenschuldner unter Hinweis auf das Gesamtschuldverhältnis durch Bescheid in Anspruch zu nehmen. Ist neben dem Hauptverpflichteten auch zB der Warenempfänger Abgabenschuldner, so kann jedoch von der Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten zunächst abgesehen werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Warenempfänger den Abgabenbetrag entrichten wird.