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Arbeitsrichtlinie Abgabenschuld und Abgabenerhebung (ZK-0913)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 05.11.2012 · Quelle: Findok

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3.1. Allgemeine Analyse Die Rechtsgrundlage bezüglich der Zuständigkeit für das Erhebungsverfahren stützt sich auf den Grundsatz, dass die zuständige Behörde des Abgangslandes für die Erhebung zuständig ist und bei der Einleitung des Erhebungsverfahrens, der Ermittlung des für diese Aufgaben zuständigen Landes oder gegebenenfalls bei der Annahme eines Ersuchens um Übertragung der Zuständigkeit die zentrale Rolle übernimmt.