5. Warenbeschau - Besonderheiten bei Rohdiamanten In Abweichung der allgemeinen Vorschriften über die Beschau von Waren in der Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 9. müssen die Beschau von Rohdiamanten zwei Zollorgane gleichzeitig vornehmen und es ist danach das Behältnis wieder verschlusssicher herzurichten. Über die durchgeführte Beschau und die verwendeten neuen Verschlüsse (Bezeichnung, Nummer usw.) ist ein Vermerk auf dem Original des Kimberley-Zertifikats anzubringen und zollamtlich zu bestätigen.
