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Arbeitsrichtlinie Handelsstatistik (ZT-7000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.02.2021 · Quelle: Findok

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  Die Arbeitsrichtlinie »Handelsstatistik (ZT-7000») stellt einen Auslegungsbehelf zu den von Dienststellen des Zollamtes Österreich und deren Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »betreffend der Handelsstatistischen Anmeldung im Extra- und Intrahandel dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»11. März 2008