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Arbeitsrichtlinie "Aktive Veredelung" (ZK-1140)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 30.03.2015 · Quelle: Findok

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  Die Arbeitsrichtlinie ZK-1140 (Aktive Veredelung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Vorschriften über die aktive Veredelung dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 17. April 2008