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Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen (VB-0310)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.02.2025 · Quelle: Findok

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3.6. Zolltarif und Codierungen in e-Zoll in der Ausfuhr (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Ausfuhrbeschränkungen sind im Zolltarif wie folgt gekennzeichnet: 1.die speziellen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse (Abschnitt 1.1.) mit der Maßnahme "VB-0310-01: Spezielle Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse " (VuB-Code "031A"); 2.die allgemeinen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse (Abschnitt 1.2.) mit der Maßnahme "VB-0310-02: Allgemeine Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse" (VuB-Code "031B"); 3.die Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel (Abschnitt 1.5.) mit der Maßnahme "VB-0310-05: Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch" (VuB-Code "031E"). 4.die Ursprungsangaben für Erzeugnisse aus Obst und Gemüse sowie reife Bananen (Abschnitt 1.6.) mit der Maßnahme "VB-0310-07: Ursprungsangaben" (VuB-Code "031G). (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Informationscodes und Dokumentenartencodes zur Verfügung: Zusätzliche Information Code Code Text Hinweise 70100 Antrag auf Durchführung der Vermarktungsnormenkontrolle siehe Abschnitt 3.2.1.; dieser Code ist nur bei Bruteiern und Küken von Hausgeflügel (Abschnitt 1.5.) zulässig und darf nicht gemeinsam mit dem Code 7240 verwendet werden Dokumentenarten Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) Beschreibung (KURZ_BESCHR) Hinweise N002 Bescheinigung der Konformität mit den Vermarktungsnormen der Europäischen Union für frisches Obst und Gemüse siehe Abschnitt 3.2.1.; dieser Code ist nur bei Obst und Gemüse, das speziellen oder allgemeinen Vermarktungsnormen unterliegt (Abschnitt 1.1. oder 1.2. oder 1.6.), zulässig 7240 EU-Kontrollbescheinigung - Vermarktungsnormenkontrolle siehe Abschnitt 3.2.1.; dieser Code ist nur bei Bruteiern und Küken von Hausgeflügel (Abschnitt 1.5.) zulässig 7241 Beanstandungsprotokoll - Vermarktungsnormenkontrolle siehe Abschnitt 3.2.3. 7246 Kontrollverzicht - Vermarktungsnormenkontrolle siehe Abschnitt 3.2.2.; dieser Code ist nur bei Obst und Gemüse, das speziellen oder allgemeinen Vermarktungsnormen unterliegt (Abschnitt 1.1. oder 1.2. oder 1.6.), zulässig 7259 Ausnahme - Ware von VuB 0310 (Vermarktungsnormenkontrolle) nicht erfasst Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 3.4.1. oder einer Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Positionen) siehe Abschnitt 1.1., Abschnitt 1.2. und Abschnitt 1.6., dieser Code darf nicht gemeinsam mit einem der folgenden Codes verwendet werden: 70100, N002, 7240, 7241 oder 7246