0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Vermarktungsnormenkontrolle bei der Einfuhr und der Ausfuhr von Obst, Gemüse und Bananen sowie Bruteiern und Küken von Hausgeflügel und die Durchführung der Vermarktungsnormenkontrolle bei der Einfuhr von Geflügelfleisch und Eiern sind die folgenden: 1.das Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormengesetz - VNG), BGBl. I Nr. 68/2007 i.d.g.F.; 2.die Verordnung über die Durchführung der Kontrolle von Vermarktungsnormen (Vermarktungsnormen-Kontrollverordnung), BGBl. II Nr. 281/2010; 3.die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 i.d.g.F.; 4.für Obst und Gemüse sowie Bananen: die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2023/2429 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Vermarktungsnormen für den Sektor Obst und Gemüse, bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und den Bananensektor, und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2023/2430 der Kommission zur Festlegung von Vorschriften für die Kontrollen auf Konformität mit den Vermarktungsnormen für den Sektor Obst und Gemüse, bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und den Bananensektor; 5.für Geflügelfleisch: die Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch und die Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch, BGBl. II Nr. 70/2011; 6.für Eier: die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2465 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier und die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2466 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier; 7.für Bruteier und Küken von Hausgeflügel: die Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel und die Verordnung über Erzeugung und Vermarktung von Bruteiern und Küken von Hausgeflügel, BGBl. Nr. 123/2008; (2) Im Hinblick auf das im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union (BREXIT) ausgehandelte Austrittsabkommen Großbritannien und Nordirland ist die Durchführung der Vermarktungsnormenkontrolle bei der Einfuhr und der Ausfuhr von Obst und Gemüse sowie Bruteiern und Küken von Hausgeflügel und die Durchführung der Vermarktungsnormenkontrolle bei der Einfuhr von Geflügelfleisch, Eiern und Bananen nunmehr auch im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich, ausgenommen Nordirland, erforderlich.
