2.6. Zolltarif und Codierungen in e-Zoll in der Einfuhr (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Einfuhrbeschränkungen sind im Zolltarif wie folgt gekennzeichnet: 1.die speziellen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse sowie Bananen (Abschnitt 1.1.) mit der Maßnahme "VB-0310-01: Spezielle Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse " (VuB-Code "031A"); 2.die allgemeinen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse (Abschnitt 1.2.) mit der Maßnahme "VB-0310-02: Allgemeine Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse" (VuB-Code "031B"); 3.die Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch (Abschnitt 1.3.) mit der Maßnahme "VB-0310-03: Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch" (VuB-Code "031C"); 4.die Vermarktungsnormen für Eier (Abschnitt 1.4.) mit der Maßnahme "VB-0310-04: Vermarktungsnormen für Eier" (VuB-Code "031D"); 5.die Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel (Abschnitt 1.5.) mit der Maßnahme "VB-0310-05: Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch" (VuB-Code "031E"); 6.die Ursprungsangaben für Erzeugnisse aus Obst und Gemüse sowie reife Bananen (Abschnitt 1.6.) mit der Maßnahme "VB-0310-07: Ursprungsangaben" (VuB-Code "031G). (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Informationscodes und Dokumentenartencodes zur Verfügung: Zusätzliche Information Code Code Text Hinweise 70100 Antrag auf Durchführung der Vermarktungsnormenkontrolle siehe Abschnitt 2.2.1.; dieser Code ist nur bei Geflügelfleisch (Abschnitt 1.3.), bei Eiern (Abschnitt 1.4.), bei Bruteiern und Küken von Hausgeflügel (Abschnitt 1.5.) zulässig und darf nicht gemeinsam mit dem Code 7240 verwendet werden Dokumentenarten Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) Beschreibung (KURZ_BESCHR) Hinweise N002 Bescheinigung der Konformität mit den Vermarktungsnormen der Europäischen Union für frisches Obst und Gemüse siehe Abschnitt 2.2.1.; dieser Code ist nur bei Obst und Gemüse, das speziellen oder allgemeinen Vermarktungsnormen unterliegt (Abschnitt 1.1. oder 1.2. oder 1.6), zulässig 7240 EU-Kontrollbescheinigung - Vermarktungsnormenkontrolle siehe Abschnitt 2.2.1.; dieser Code ist nur bei Geflügelfleisch (Abschnitt 1.3.), bei Eiern (Abschnitt 1.4.), bei Bruteiern und Küken von Hausgeflügel (Abschnitt 1.5.) zulässig 7241 Beanstandungsprotokoll - Vermarktungsnormenkontrolle siehe Abschnitt 2.2.3. 7242 Freistellungsbescheinigung - Bananen siehe Abschnitt 2.4.5.; dieser Code ist nur bei Bananen (Abschnitt 1.1.und Abschnitt 1.6.) zulässig 7245 Kontrollbescheinigung eines zugelassenen Drittlandes - Vermarktungsnormenkontrolle siehe Abschnitt 2.4.1.2.; dieser Code ist nur bei Obst und Gemüse, das speziellen Vermarktungsnormen unterliegt (Abschnitt 1.1.), und nur bei einem in Abschnitt 2.4.1.2. genannten Ursprungsland zulässig 7246 Kontrollverzicht - Vermarktungsnormenkontrolle siehe Abschnitt 2.2.2.; dieser Code ist nur bei Obst und Gemüse, das speziellen oder allgemeinen Vermarktungsnormen unterliegt (Abschnitt 1.1. oder 1.2. oder 1.6), zulässig 7259 Ausnahme - Ware von VuB 0310 (Vermarktungsnormenkontrolle) nicht erfasst Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 2.4.1.1., Abschnitt 2.4.2., Abschnitt 2.4.3., Abschnitt 2.4.4. und Abschnitt 2.4.5. oder einer Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Positionen) siehe Abschnitt 1.1., Abschnitt 1.2., Abschnitt 1.3., Abschnitt 1.4. und Abschnitt 1.6.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit einem der folgenden Codes verwendet werden: 70100, N002, 7240, 7241, 7242, 7245 oder 7246
