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Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz-Luft (GK-0210)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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2.2. Arbeitsbehelfe Um die Einhaltung der Vorschriften des § 7 TGLu (Transportbehälter) kontrollieren zu können, haben bei allen Flugzollämtern die jeweils aktuellen "Container Requirements" der Live Animals Regulations der International Air Transport Association (IATA) aufzuliegen.