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Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung im Informatikverfahren" (ZK-0612)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.08.2016 · Quelle: Findok

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Datengruppe Zollstelle der Beendigung (EndCO, 99x, A) Beschreibung: Bei Zollverfahren, deren Beendigung bei einer bestimmten Zollstelle vorgeschrieben ist (z.B. aktive Veredelung), ist die Zollstelle der Beendigung des Verfahrens anzugeben.   Datenfeld Nachricht-Feld Format Codeliste SAD-Feld Art Zollstellennummer Ref an8 EC_10000 44 P Beschreibung: Die Kennnummer der Zollstelle für die Beendigung wirtschaftlicher Zollverfahren ist in codierter Form zu erfassen. Beispiel: AT500000 - Zollamt Linz