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Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung im Informatikverfahren" (ZK-0612)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.08.2016 · Quelle: Findok

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Abschnitt I - Ausfuhr/Versendung Hinweis: Dieser Abschnitt ist auch für die Erstellung von Zollanmeldungen in der Wiederausfuhr und zur passiven Veredelung maßgebend.