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Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung im Informatikverfahren" (ZK-0612)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.08.2016 · Quelle: Findok

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Datengruppe Überwachungszollstelle (SurvCO, 1x, A) Beschreibung: Bei Zollverfahren, für die eine Überwachung vorgesehen ist (z.B. passive Veredelung), ist die Überwachungszollstelle anzugeben.   Datenfeld Nachricht-Feld Format Codeliste SAD-Feld Art Zollstellennummer Ref an8 EC_10000 44 P Beschreibung: Anzugeben ist der Code der Zollstelle, die für die Überwachung des betreffenden Zollverfahrens zuständig ist. Beispiel: AT500000 - Zollamt Linz