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Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial (VB-0401)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.05.2016 · Quelle: Findok

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Anlage 3 Liste der Waren, die den Beschränkungen des Kriegsmaterialgesetzes unterliegen, geordnet nach KN-Codes Bei den in dieser Anlage angeführten KN-Codes ist die Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Position) im Feld 44 der Zollanmeldung mit dem Dokumentenartencode "7499" anzugeben. Warenkatalog KN-Code Warenbezeichnung ex 2710 Flammöle (für Flammenwerfer), d. i. eine Zubereitung aus 90 bis 95 % Benzin und 5 bis 10 % Natriumpalmitat als Verdicker ex 3601 00 00 Treibladungen und Treibsätze für Raketen und andere Flugkörper mit Waffenwirkung, für Minen, Bomben und Torpedos sowie für die Munition für Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art, für Granat-, Minen- und Nebelwerfer und für Granatgewehre ex 3603 00 90 Zündladungen für die Munition von Haubitzen, Mörsern und Kanonen aller Art   Zünder für Pioniersprengmittel (wie Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen, Hohlladungen, Prismen- bzw. Schneidladungen, Sprengrohre und Minenräumbänder), sofern die Sprengmittel selbst ausschließlich für den Kampfeinsatz bestimmt sind ex 3604 90 00 Lawinenabschussraketen ex 7308 10 00 Brücken für Oberwasserkriegsschiffe, Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind ex 7308 20 00 Türme für Oberwasserkriegsschiffe, Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind ex 8401 Waren dieser Position für atomare Antriebsaggregate für Oberwasserkriegsschiffe, Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind ex 8402 Waren dieser Position für atomare Antriebsaggregate für Oberwasserkriegsschiffe, Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind ex 8406 10 00 Turbinen für atomare Antriebsaggregate für Oberwasserkriegsschiffe, Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind ex 8407 10 Triebwerke für Luftfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Ausrüstung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind und Antriebsaggregate für andere Flugkörper mit Waffenwirkung sowie für Minen, Bomben und Torpedos ex 8411 Triebwerke für Luft- und Raumfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Ausrüstung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind und Antriebsaggregate für Raketen und andere Flugkörper mit Waffenwirkung sowie für Minen, Bomben und Torpedos ex 8412 10 Triebwerke für Luft- und Raumfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Ausrüstung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind und Antriebsaggregate für Raketen und andere Flugkörper mit Waffenwirkung sowie für Minen, Bomben und Torpedos ex 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate, für Antriebsaggregate für Torpedos ex 8503 00 Teile für Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate, für Antriebsaggregate für Torpedos ex 8701 militärische Kraftfahrzeuge, die durch Bewaffnung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind (darunter fallen auch Kettenzugmaschinen für Geschütze) ex 8702 militärische Kraftfahrzeuge, die durch Bewaffnung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind ex 8703 militärische Kraftfahrzeuge, die durch Bewaffnung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind ex 8704 militärische Kraftfahrzeuge, die durch Bewaffnung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind ex 8705 90 80 militärische Kraftfahrzeuge, die durch Bewaffnung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind ex 8710 00 00 Panzer aller Art und Türme und Wannen für solche Panzer ex 8801 Luftfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Ausrüstung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind ex 8802 Luft- und Raumfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Ausrüstung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind ex 8803 Zellen (d. s. die Summe von Tragwerk, Rumpfwerk und Leitwerk) für Luft- und Raumfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Ausrüstung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind ex 8906 00 Oberwasserkriegsschiffe, Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind sowie Rümpfe für diese ex 9301 00 00 Kriegswaffen dieser Position, und zwar:   halbautomatische Gewehre (auch Karabiner), ausgenommen Jagd- und Sportgewehre   vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre   Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen   Startanlagen (Abschussrampen, Abschussrohre, elektrische und mechanische Abschussvorrichtungen) für Raketen (gelenkt oder ungelenkt) und andere Flugkörper mit Waffenwirkung   Raketenwerfer   Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art   Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer   Granatgewehre   Torpedoabschussrohre   Minenverlegegeräte, einschließlich Vorrichtungen zum Verschießen oder Abwerfen von Minen und Minenräumgeräte ex 9305 Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304, und zwar:   Läufe, Verschlüsse und Lafetten für halbautomatische Karabiner und Gewehre (ausgenommen Jagd- und Sportgewehre), vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner, Maschinengewehre, Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen   Rohre, Verschlüsse und Lafetten für Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art   Rohre, Verschlüsse, Bodenplatten, Zweibeine und Gestelle für Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer sowie für Granatgewehre   Verschlüsse für Torpedoabschussrohre ex 9306 Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, und zwar:   Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoss, Kaliber .308 (7,62 x 51 mm) und Kaliber .223   sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen   Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoss sowie Gewehrgranaten für halbautomatische Karabiner und Gewehre (ausgenommen Jagd- und Sportgewehre), vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre, ausgenommen Knallpatronen   Munition für Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen   Munition, insbesondere Granatpatronen, Geschoßpatronen und Granaten, für Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art   Kartuschen (ausgenommen Knallkartuschen), Geschosse und Zünder für die Munition für Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art   Munition, insbesondere Wurfgranaten, Wurfminen und Nebelwurfkörper, für Granat-, Minen- und Nebelwerfer   Zünder für die Munition für Granat-, Minen- und Nebelwerfer   Handgranaten   Minen, Bomben und Torpedos   Zünder, Gefechtsköpfe und Zielsuchköpfe für Minen, Bomben und Torpedos   Pioniersprengmittel, wie Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen, Hohlladungen, Prismenladungen (Schneidladungen), Sprengrohre und Minenräumbänder, sofern sie ausschließlich für den Kampfeinsatz bestimmt sind   Raketen (gelenkt und ungelenkt) und andere Flugkörper mit Waffenwirkung   Gefechtsköpfe, Zielsuchköpfe, Sprengköpfe und Zünder für Raketen und andere Flugkörper mit Waffenwirkung sowie für den militärischen Gebrauch speziell entwickelte und gefertigte elektronische oder optronische (opto-elektronische) Geräte zur Nachrichtenübermittlung, Zielerfassung, Zielbeleuchtung, Zielmarkierung, Zielverfolgung, Feuerleitung, Aufklärung, Beobachtung und Überwachung   Kontroll- und Lenkeinrichtungen für Raketen und andere Flugkörper mit Waffenwirkung   radioaktive, biologische und chemische Kampfstoffe und -mittel sowie Anlagen, Vorrichtungen und Geräte zu ihrer Verbreitung   Maschinen und Anlagen, die ausschließlich zur Erzeugung von Kriegsmaterial geeignet sind