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Arbeitsrichtlinie Türkei/EGKS (UP-4110)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 13.12.2011 · Quelle: Findok

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7. Präferenznachweise 7.1. Grundsätzliches Präferenznachweise gemäß der Ursprungsregeln sind: EUR. 1 oder EUR-MED: die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED betreffend eine konkrete Sendung. Rechnungserklärung: die Erklärung auf der Rechnung oder die Erklärung auf der Rechnung EUR-MED die unabhängig vom Wert der Sendung von einem "ermächtigten Ausführer" unter Angabe der Bewilligungsnummer ausgestellt wird, oder die innerhalb bestimmter Wertgrenzen von jedem Ausführer ausgestellt werden kann.