BMF-Richtlinien · Fassung vom 24.09.2012 · Quelle: Findok
4.3.2. Volle Kumulierung Das Abkommen EU - Marokko sieht eine volle Kumulierung mit Algerien und Tunesien vor. Bezüglich Algeriens fehlt noch die Kundmachung im Amtsblatt Serie C der EU (der Arbeitsrichtlinie UP-3250 Abschnitt 4.3.1.3.).