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Arbeitsrichtlinie "Marokko" (UP-3412)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 24.09.2012 · Quelle: Findok

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4.3.2. Volle Kumulierung Das Abkommen EU - Marokko sieht eine volle Kumulierung mit Algerien und Tunesien vor. Bezüglich Algeriens fehlt noch die Kundmachung im Amtsblatt Serie C der EU (der Arbeitsrichtlinie UP-3250 Abschnitt 4.3.1.3.).