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Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Geflügelfleisch und Eier" (MO-8403)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.05.2015 · Quelle: Findok

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  Die Arbeitsrichtlinie »MO-8403 (»Ausfuhrerstattung Geflügelfleisch und Eier) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»1. Oktober 2006