Historische Fassung vom 19.12.2012. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
3.5. Gehaltslieferung Randzahlen 401 bis 410: derzeit frei. 3.6. Be- und Verarbeitung Randzahlen 411 bis 420: derzeit frei.
BMF-Richtlinien · Fassung vom 19.12.2012 · Quelle: Findok
3.5. Gehaltslieferung Randzahlen 401 bis 410: derzeit frei. 3.6. Be- und Verarbeitung Randzahlen 411 bis 420: derzeit frei.