BMF-Richtlinien · Fassung vom 10.12.2025 · Quelle: Findok
3.10. Tausch 471 Ein Tausch liegt vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Lieferung besteht. Zur Bemessungsgrundlage siehe Rz 671 bis Rz 672. Randzahlen 472 bis 473: derzeit frei. Abschnitte 3.11. und 3.12.: derzeit frei.