Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Die und 7b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 19/2017 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Die geänderten Bestimmungen sind auf Schadensereignisse anzuwenden, die sich nach dem 31. Dezember 2016 ereignet haben.