Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die und 7b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 138/2011 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft. Die geänderten Bestimmungen sind auf Schadensereignisse anzuwenden, die sich nach dem 31. Dezember 2011 ereignet haben.