Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstände allfälliger besonderer Verhandlungen

Abmachungen über den Verlauf der Zollgrenze, über die Fischerei, die Schiffahrt oder über andere in diesem Vertrag nicht geregelte Verhältnisse werden, falls solche wünschenswert erscheinen, ausdrücklich besonderen Verhandlungen überwiesen.