. Die Rechtshilfe wird auch für Verfahren gewährt, denen Tatbestände zugrunde liegen, die vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages verwirklicht wurden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Rechtshilfe wird auch für Verfahren gewährt, denen Tatbestände zugrunde liegen, die vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages verwirklicht wurden.