. Die Finanzminister der vertragschließenden Teile werden ermächtigt, weitere Vereinbarungen im Rahmen dieses Vertrages, die nicht grundsätzlicher Art sind, zu treffen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Finanzminister der vertragschließenden Teile werden ermächtigt, weitere Vereinbarungen im Rahmen dieses Vertrages, die nicht grundsätzlicher Art sind, zu treffen.