Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung über die Trennung von bei Baumaßnahmen anfallenden Materialien, BGBl. Nr. 259/1991, außer Kraft.

(2) Abweichend zu Abs. 1 treten die Bestimmungen für Recycling-Baustoffe aus Stahlwerksschlacken ab dem Zeitpunkt der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.

(3) Der Titel, , , 2 und 2a, , 4, 6, 13, 19, 20 und 21, die Überschrift des 2. Abschnitts, und 2, und 4, bis 4, , , und 3, , 3 und 5, samt Überschrift, , , 3, 4, 7, 8 und 9, und 3, und Z 2, und 5, Anhang 1 Tabellen 1 und 2, die Überschrift von Anhang 2, Anhang 2 Tabellen 1 bis 3, Anhang 4 und Anhang 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 290/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich treten und 12, , , und in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung außer Kraft.