Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung sowie der gemäß erlassenen Bescheide sowie die Beschädigung, eigenmächtige Entfernung, Verdeckung oder eine sonstige Beeinträchtigung der Wirksamkeit der Kennzeichen des Sonderschutzgebietes werden als Verwaltungsübertretung gemäß § 27 des Gesetzes über die Errichtung des Nationalparkes Hohe Tauern im Land Salzburg bestraft.