Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die Kosten der Überprüfung der Baumschulen und Handelsbetriebe für Baumschulerzeugnisse sind vom Betriebsinhaber zu tragen.

(2) Für diese Überprüfung sind Kosten nach folgendem Tarif zu entrichten:

a)

für Ziergehölze

 

 

Grundgebühr für das erste ha

12,3 Euro

 

für jedes weitere halbe ha

3,2 Euro

b)

für Obstgehölze und Erdbeeren

 

 

Grundgebühr für das erste ha

15,2 Euro

 

für jedes weitere halbe ha

3,6 Euro

c)

Begasungskontrolle

 

 

je Begasungskammer

2,9 Euro

(3) Diese Kostenersätze fließen der Burgenländischen Landwirtschaftskammer zu.