Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Der Durchschnittssatz pro eingestelltem Pferd und Monat beträgt 31 Euro. Ist das Pferd nicht den ganzen Monat eingestellt, ist der Durchschnittssatz aliquot zu kürzen.

Beachte: Ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. März 2024 beginnen (vgl. ).