Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Besondere Beiträge

Für jene Teile der Geldleistungen nach , die zwischen den in der linken Spalte festgelegten Eurobeträgen liegen bzw den in der letzten Zeile festgelegten Eurobetrag übersteigen, ist anstelle des Beitrags nach den und 2 LB-PG ein Beitrag in folgender Höhe zu entrichten:

Beträge in Euro

Beitragshöhe in % der Bemessungsgrundlage

von

10.395,01

bis

13.860,00

10 %

von

13.860,01

bis

20.790,00

20 %

über

20.790,00

 

 

25 %