Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Lärmindizes und Bewertungsmethode

(1) Der Lden (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) in Dezibel (dB) ist mit folgender Gleichung definiert:

Abbildung aus dem RIS-Dokument

Hiebei gilt:

1. Lday (Tag-Lärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ÖAL-Richtlinie Nr. 28, Ausgabe 1.10.2021.

2. Levening (Abend-Lärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ÖAL-Richtlinie Nr. 28, Ausgabe 1.10.2021.

3. Lnight (Nacht-Lärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ÖAL-Richtlinie Nr. 28, Ausgabe 1.10.2021.

4. Die Bewertung hat grundsätzlich für die Höhe des Immissionsortes 4 m über Boden zu erfolgen.

(2) Für die Berechnung der Lärmindizes gemäß Abs. 1 gelten folgende Zeiträume:

1. Tag: 6:00 bis 19:00 Uhr,

2. Abend: 19:00 bis 22:00 Uhr und

3. Nacht: 22:00 bis 6:00 Uhr.

(3) Die Werte für Lden sowie Lnight sind unter Anwendung der ÖAL-Richtlinie Nr. 28, Ausgabe 1.10.2021, zu ermitteln.