Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben

Der Vollversammlung kommen folgende Aufgaben zu:

1. die Wahl und allfällige Abberufung sowie die allfällige Erhöhung der Anzahl der zu wählenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats;

2. die Kenntnisnahme des Tourismuskonzepts;

3. die Anhebung der Prozentsätze für den Tourismusbeitrag allenfalls einschließlich der Mindestbeiträge ( bis 7);

4. die Anregung einer Anhebung der Ortstaxe bzw. die Abgabe einer Stellungnahme nach ;

5. der Beschluss einer allfälligen Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrats;

6. der Beschluss des Budgets;

7. die Kenntnisnahme des Jahresabschlusses;

8. die Entlastung der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers und der Mitglieder des Aufsichtsrats;

9. der Beschluss über die Einrichtung eines Vollversammlungsausschusses () sowie die Wahl und allfällige Abberufung der Mitglieder des Vollversammlungsausschusses.

(Anm: LGBl.Nr. 113/2023)