Aufgaben
Der Vollversammlung kommen folgende Aufgaben zu:
1. die Wahl und allfällige Abberufung sowie die allfällige Erhöhung der Anzahl der zu wählenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats;
2. die Kenntnisnahme des Tourismuskonzepts;
3. die Anhebung der Prozentsätze für den Tourismusbeitrag allenfalls einschließlich der Mindestbeiträge ( bis 7);
4. die Anregung einer Anhebung der Ortstaxe bzw. die Abgabe einer Stellungnahme nach ;
5. der Beschluss einer allfälligen Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrats;
6. der Beschluss des Budgets;
7. die Kenntnisnahme des Jahresabschlusses;
8. die Entlastung der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers und der Mitglieder des Aufsichtsrats;
9. der Beschluss über die Einrichtung eines Vollversammlungsausschusses () sowie die Wahl und allfällige Abberufung der Mitglieder des Vollversammlungsausschusses.
(Anm: LGBl.Nr. 113/2023)
