Sind Kraftfahrzeuge mit einer Videoüberwachungsanlage zur Überwachung des Fahrzeuginnenraumes ausgestattet, ist dies außen am Kraftfahrzeug gut sichtbar für die Fahrgäste auf den Seitenscheiben mittels Aufkleber zu kennzeichnen.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Sind Kraftfahrzeuge mit einer Videoüberwachungsanlage zur Überwachung des Fahrzeuginnenraumes ausgestattet, ist dies außen am Kraftfahrzeug gut sichtbar für die Fahrgäste auf den Seitenscheiben mittels Aufkleber zu kennzeichnen.